|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
Anerkannte Zertifizierungsstellen (CB’s)
Die in TABELLE 1 (CB's mit Hauptsitz in den entsprechenden Ländern) und
in TABELLE 2
(CB`s mit Niederlassungen in den entsprechenden Ländern - wird nur angezeigt wenn Region und Land ausgewählt ist) aufgeführten CB’s, die gemäß ISO Guide 65 (EN 45011) umfassend für den Anwendungsbereich von EurepGAP "Blumen und Zierpflanzen" akkreditiert und vollständig für die Durchführung der EurepGAP Zertifizierung im genannten Anwendungsbereich anerkannt sind. Das EurepGAP LOGO darf ausschließlich von diesen akkreditierten Zertifizierern auf deren Zertifikaten und Werbematerial verwendet werden. Nur diese akkreditierten Zertifizierer dürfen auch Erzeugern die Genehmigung erteilen, das Logo in Übereinstimmung mit dem jeweiligen Zertifizierungsvertrag zu verwenden. Klicken Sie auf den Namen des Zertifizierers, um nähere Angaben zu erhalten (Kontakt in Ländern, in denen diese tätig sind). (Zertifizierer in der Bewerbungsphase, die für einige Monate
eine vorläufige Anerkennung erhalten haben, finden Sie in der TABELLE 3 unten
auf dieser Seite.) Die in TABELLE 3 genannten Zertifizierungsstellen (CB’s)
haben einen Vertrag mit dem EUREPGAP Sekretariat geschlossen und befinden sich
im Bewerbungsprozess um die Akkreditierung durch die für sie zuständige
Akkreditierungsstelle. ALLE IN TABELLE 3 AUFGEFÜHRTEN ZERTIFIZIERUNGSSTELLEN
DÜRFEN NICHT- AKKREDITIERTE ZERTIFIKATE AUSSTELLEN, DIE VON EurepGAP MITLGIEDERN
ANERKANNT WERDEN. Jeder Bewerber hat sechs Monate Zeit, um die erforderliche Akkreditierung abzuschließen. Das Ausstellen von nicht-akkreditierten Zertifikaten gilt dabei als Bestandteil der Praxiserfahrung. Die genannten nicht-akkreditierten Zertifikate werden auch in der Business-to-Business-Kommunikation anerkannt. Das EurepGAP Logo darf ausschließlich von akkreditierten Zertifizierern auf deren Zertifikaten und Werbematerial verwendet werden. EurepGAP hat in der Vergangenheit Zertifizierungsstellen von der Liste gestrichen und wird dies auch künftig tun, um die Integrität des Systems zu wahren. Die Zertifizierer werden darin unterstützt, die für sie relevante Akkreditierung so bald wie möglich zu erlangen. Sie werden angehalten, keine zu große Anzahl an nicht-akkreditierten Zertifikaten auszustellen, denn im Falle eines Streichens von der Liste - d.h., falls das Akkreditierungsverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen wurde - muss der Zertifikatsinhaber, sprich: der Erzeuger bzw. die Erzeugerorganisation seinen/ihren Vertrag an einen anderen akkreditierten Zertifizierer übertragen. Dieser muss eine weitere Prüfung bzw. weitere Zertifizierungsmaßnahmen durchführen, um die Gültigkeit des Zertifizierungsstatus der Erzeugers aufrechtzuerhalten.
Table 1 Accredited CBs with headquarter in Country
*Accreditation issued by an AB that has signed the MLA
within the ISO Guide 62 or Laboratory area and that is involved in the
development of an IAF methodology and criteria for peer assessment on
ISO Guide 65 (product Certification). The EUREPGAP TSC will accept
accreditations issued by: ANSI, INMETRO (Brazil), JAS-ANZ (NZ/AUS),
SANAS (RSA) and EMA (Mexico) until this MLA is in force and signed.
Table 3 Provisionally approved CBs (in process to receive accredition)
Certification Bodies listed in TABLE 3 have signed a contract with the
EUREPGAP Secretariat and are in the application process to receive
accreditation from their responsible Accreditation Body.
ALL CERTIFICATION BODIES LISTED IN TABLE 3 CAN ISSUE NON-ACCREDITED
CERTIFICATES THAT ARE ACCEPTED BY EUREPGAP MEMBERS. Each applicant is given
a period of six months to complete the required accreditation which includes
the issuing of non-accredited certificates as practical excercise. Such
non-accredited certificates are also accepted in the business-to-business
communication. Only Accredited Certifiers will be able to use the EUREPGAP
Logo on their certificates and promotion material.
EUREPGAP has already de-listed Certification Bodies and will continue to do
so to maintain the integrity of the system. Certifiers are encouraged to
obtain the relevant accreditation as soon as possible and are not encouraged
to issue too many non-accredited certificates, since in the case of a
de-listing, i.e. failure of the accreditation procedure, the certificate
owner, the grower or grower organisation, has to transfer his/her contract
to another accredited certifier, who will need to undertake additional
inspection and certification activities to hold up the validation of the
grower's certification status.
|